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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Alle unsere Verkäufe und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Die Angaben auf Fotos, Illustrationen, Zeichnungen usw. bezüglich Leistung, Gewicht und Abmessungen werden nur zur Information bereitgestellt und können niemals zu irgendwelchen Ansprüchen führen.

2. ABSCHLUSS DES VERKAUFS

Unsere Angebote sind stets unverbindlich, vorbehaltlich des Verkaufs. Im Falle einer Finanzierung wird der Verkauf unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass die Finanzierung innerhalb einer bei der Bestellung festgelegten maximalen Frist erfolgt. In Reparaturkostenvoranschlägen, deren Kosten vom Kunden getragen werden, werden die zum Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags geltenden Preise berücksichtigt. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, die Preise zu berechnen, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten gelten. Wenn bestimmte Teile während der Arbeit ersetzt werden müssen, werden die Kosten dem Kunden zu den Preisen in Rechnung gestellt, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten gelten.

3. LIEFERUNG – FRIST

Unsere Waren gelten als in unseren Werkstätten vor dem Versand geliefert. Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von 48 Stunden ab einer Bereitstellungsanzeige in Empfang genommen hat, trägt er die Lagerkosten. Die Lieferfrist wird nur zur Orientierung angegeben und ist nicht strikt anwendbar. Im Falle eines endgültigen Hindernisses, das außerhalb unserer Kontrolle liegt, enden unsere Verpflichtungen endgültig ohne möglichen Rückgriff, aus welchem Grund auch immer, seitens des Kunden. Bei der Lieferung von Materialien beginnt die Frist erst nach Erhalt aller Daten und Anweisungen, die die Ausführung der Bestellung ermöglichen. Bei Reparaturen beginnt die Frist erst nach Zustimmung des Kunden zu unserem Kostenvoranschlag und vorausgesetzt, das Material wird in unseren Werkstätten deponiert. Darüber hinaus sind wir von allen Verpflichtungen in Bezug auf die Frist befreit, wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden oder wenn während der Ausführung der Bestellung Änderungen vorgenommen werden. Wenn der Käufer das gekaufte Material zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nimmt und nach einer eingeschriebenen Mahnung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen innerhalb einer neuen Frist von zehn Tagen ab dem Versand des Einschreibens, haben wir die Wahl:

  • Entweder die Ausführung des Vertrags zu verlangen, vorbehaltlich einer Entschädigung für den Schaden, der durch die verspätete Annahme durch den Käufer entsteht.
  • Oder davon auszugehen, dass der Verkauf als aufgelöst gilt.
  • Im Falle der Auflösung des Verkaufs aufgrund des Verschuldens des Käufers haben wir das Recht, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises ohne Steuern, mit einem Mindestbetrag von €2.500 zu fordern.

4. PREIS

Das Material wird von uns nicht versichert, es sei denn, der Kunde verlangt es ausdrücklich und auf seine Kosten. Im Falle von Ratenzahlungen sind die vereinbarten Anzahlungen zu den festgelegten Fälligkeitsterminen fällig, ohne dass der Kunde eine Verzögerung der Lieferung geltend machen kann, um sich von seinen Verpflichtungen zu befreien.

5. ANNAHME

Die Unterschrift des Kunden oder seiner Mitarbeiter auf dem Abnahmeprotokoll bedeutet auch deren Annahme. Im Falle von Vorbehalten oder einer Weigerung, dieses Protokoll zu unterschreiben, gilt das Material als angenommen, es sei denn, der Kunde teilt uns innerhalb von 48 Stunden die Gründe dafür mit Nachweisen mit.

In allen anderen Fällen muss jede Reklamation, um zulässig zu sein, uns innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

6. TRANSPORT

Der Transport und allgemein alle Handhabungs- und Lieferoperationen gehen zu Lasten des Kunden und erfolgen auf seine Kosten, Risiken und Gefahren; der Kunde muss die Sendungen bei Ankunft überprüfen und gegebenenfalls Ansprüche gegenüber den Spediteuren geltend machen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

7. MONTAGE

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Montage durch uns, auf Kosten des Kunden, am von ihm bestimmten Ort. Zu diesem Zweck stellt der Kunde uns kostenlos das notwendige Material und Personal zur Verfügung, ohne dass wir dafür haften.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Unsere Gebrauchtprodukte werden im Zustand verkauft, in dem sie sich befinden; wir haften in keiner Weise für sichtbare oder versteckte Mängel, noch für die Schäden, die sie verursachen könnten; es gibt keine andere Gewährleistung als die, die wir im Angebot oder auf der Rechnung erwähnen; auch wenn die Produkte einer Inspektion oder Überholung unterzogen wurden.

Wenn eine Garantie im Angebot oder auf der Rechnung erwähnt wird, gelten folgende allgemeine Bedingungen:

Nur Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Produkte für den Kunden beeinträchtigen, können unsere Haftung begründen. Der Kunde, der die Gewährleistung in Anspruch nimmt, muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen und die als defekt erachteten Teile auf seine Kosten zur Untersuchung zurücksenden. Wir sind von jeglicher Gewährleistung befreit, wenn das Material von Dritten repariert wurde oder wenn Teile durch andere, nicht originale Teile ersetzt werden. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, Schäden, Unfälle usw., die auf normalen Verschleiß, übermäßigen oder abnormalen Gebrauch, mangelnde Pflege, unzureichende Wartung, Vergesslichkeit oder Unerfahrenheit des Benutzers zurückzuführen sind. Unsere Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf die Reparatur oder den kostenlosen Austausch in unseren Werkstätten der als defekt anerkannten Teile, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigungen aus welchem Grund auch immer. Die ausgetauschten Teile bleiben unser Eigentum.

Wir sind nur zur Reparatur oder zum Austausch der defekten Teile verpflichtet, nach unserer Wahl und innerhalb einer angemessenen Frist, nach Erhalt der defekten Teile und/oder nach Feststellung unserer Gewährleistungspflicht.

Alle Transport-, Montage- und Demontagekosten sowie die Reisekosten unserer Mitarbeiter bleiben zu Lasten des Kunden.

Unser Eingreifen im Rahmen der Gewährleistung verlängert die Dauer der Gewährleistung nicht. Die Gewährleistung erlischt automatisch im Falle der Übertragung oder Abtretung des Materials. Dasselbe gilt, wenn das gelieferte Material nicht zu einem der vereinbarten Fälligkeitstermine bezahlt wird.

Für außerhalb der Herstellerfabriken behandelte Teile gilt nur die Gewährleistung des Herstellers dieser Teile, unter Ausschluss der Gewährleistung, die Gegenstand dieses Artikels ist.

Auf gebrauchte Batterien wird keine Gewährleistung gegeben.

9. ZAHLUNG

Unsere Lieferungen sind bei Erhalt der Waren bar oder per Scheck zu bezahlen. Für unsere Arbeiten ist eine Anzahlung von 50% bei der Bestellung und der Restbetrag bei Fertigstellung fällig. Unsere Rechnungen sind an unserem Firmensitz zu bezahlen. Alle anderen Vereinbarungen, einschließlich der Annahme von Wechseln, führen nicht zu einer Schuldumwandlung. Bei verspäteter Zahlung wird der fällige Betrag automatisch um Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes erhöht. Der Gesamtbetrag des fälligen Saldos wird sofort fällig. Bei Nichtzahlung ist ab dem Rechnungsdatum eine Entschädigung in Höhe von 10% des noch fälligen Saldos mit einem Mindestbetrag von €65 als pauschale und unwiderrufliche Entschädigung für den erlittenen Nachteil (z.B. Aktenkosten) zu zahlen.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass, abweichend von Artikel 1583 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Eigentumsübergang des verkauften Materials erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises, einschließlich Hauptbetrag, etwaiger Zinsen und Kosten, erfolgt. Der Gefahrübergang erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Verkäufer den Verkauf vierzehn Tage nach Versendung einer Mahnung von Rechts wegen als aufgelöst betrachten und die Rückgabe des Materials fordern, mit einer Entschädigung von €25 pro Tag Verzögerung, unbeschadet anderer möglicherweise geschuldeter Entschädigungen, wenn der Verkäufer das Material aufgrund des Verschuldens des Käufers nicht zurücknehmen kann. In diesem Fall bleiben alle vom Käufer gezahlten Beträge als pauschale und unwiderrufliche Entschädigung erworben, unbeschadet weiterer Entschädigungen und Zinsen, falls zutreffend.

11. GEWÄHRLEISTUNG BEI VERBORGENEN MÄNGELN

Ansprüche wegen versteckter Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 2 Monaten nach Entdeckung des Mangels geltend gemacht werden, andernfalls sind die Ansprüche nach Artikel 1648 des Bürgerlichen Gesetzbuches unzulässig. Dieser Anspruch muss auch, unter Androhung des Verfalls, innerhalb eines Jahres nach Lieferung geltend gemacht werden. Wenn die Haftung des Verkäufers festgestellt wird, muss der Käufer den Schaden konkret nachweisen.

Wenn die Ansprüche zulässig und begründet sind, beschränkt sich die Verpflichtung des Verkäufers auf den Ersatz der verkauften Ware. Kein anderer Schaden des Käufers kommt für eine Entschädigung in Betracht. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine Person zurückzuführen ist, für die das Opfer verantwortlich ist.

12. ZUSTÄNDIGKEITSZUWEISUNG

Jeder Streitfall unterliegt ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks, in dem unser Firmensitz liegt, es sei denn, wir entscheiden uns als Kläger, die Klage bei einem anderen zuständigen Gericht einzureichen. Dies gilt auch im Falle einer Gegenklage. Es gilt ausschließlich belgisches Recht, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge.





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